Um optimal zu Genesen müssen Sie regelmäßig zu einem Behandlungstermin?
Kein Problem! Mit geräumigen Fahrzeugen und Pkw’s, die das leichtere Ein- und Aussteigen ermöglichen, versuchen wir Ihnen die Fahrt so angenehm wie möglich zu gestalten.
In der Regel werden die Fahrtkosten für Krankenfahrten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Für die Kostenübernahme benötigen Sie auf jeden Fall von Ihrem behandelnden Arzt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung „, welche aber meistens einer Genehmigung Ihrer Krankenkasse bedarf. Wir kümmern uns um Ihre Beförderung und danach um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Sofern Sie keine Zuzahlungsbefreiung vorliegen haben, ist ein Eigenanteil von maximal 10,00 €, jedoch mindestens von 5,00 € durch Sie selbst zu tragen.
Dies gilt z.B. für Fahrten, wie:
Die restlichen Kosten für die gesamte Fahrt rechnen wir direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Minicar Porz kann mit allen gängigen Krankenkassen abrechnen.
Sie bezahlen am Ende der Fahrt lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil für Fahrkosten.
Wir wünschen Ihnen eine schnelle Genesung und unterstützen Sie dabei gern!